Die Arbeitsgemeinschaft Tierschutz („AG Tierschutz“) hat sich zum Ziel gesetzt, für alle Arten von Tieren eine eigenständige Kategorie in die Rechtsprechung einzuführen — neben Subjekten (Menschen) und Sachen (Dingen) — zum Ziele, den Umgang des Menschen gegenüber dem Tier auf einer verantwortungsbewussten Ebene neu zu formulieren.
Tiere sind nach unserer Überzeugung empfindungsfähige Lebewesen, die durch die — für alle Tierarten — lebensraumbedrohende Dominanz des Menschen im 21. Jahrhundert eines besonderen Schutzes bedürfen. Ein verantwortungsvoller Umgang des Menschen mit dem Tier schließt zum einen ein, Tieren individuell ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden oder Schmerzen zu ermöglichen. Zum anderen aber muss ein verantwortungsbewusster Umgang ebenfalls ermöglichen, dass der Mensch zur eigenen Arterhaltung, Tiere als so genannte „Nutztiere“ hält und ihre Fähigkeiten nutzt oder ihre körperlichen Erzeugnisse verzehrt.
In bewusster Verneinung der Hybris, „Krönung der Schöpfung“ zu sein, kommt die AG Tierschutz zu der Überzeugung, dass der Mensch den Lebensraum Erde nicht beherrscht, sondern im Gegenteil substantiell abhängig von Flora und Fauna ist. Das Wesensmerkmal des Menschen, seine Fähigkeit zu bewusster Selbstreflexion, verstehen wir nicht als Abgrenzung zum Tierreich, sondern als Auftrag zur Verantwortung für alle Lebensformen und dadurch — selbstreflektiert — auch zum Schutze unseres eigenen Lebensraumes.
Auf dem Weg unsere Ziele zu erreichen, verzichten wir ebenso auf eine „vermenschlichte Sichtweise“ auf einzelne (Haus-)Tiere, wie auf die (un)bewusste Verneinung, Tiere als individuelle Lebensformen wahrzunehmen (wie es etwa in Formulierungen wie „industrielle Tierproduktion“ erschreckend deutlich wird).